Teiche: Verkehrssicherungspflicht

Teiche: Verkehrssicherungspflicht beachten

Dies ist ein Gastartikel veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Seite Handwerker-Versand - Werkzeuge zum Gartenbau.


Viele Gärtner träumen vom eigenen

Sicherung Gartenteich
Sicherung Gartenteich

Gartenteich. Gerade weil mit dieser Verschönerung des eigenen Grundstücks oft auch positive Effekte biologischer und ökologischer Art verbunden sind. Doch bevor sich Hobbygärtner auf die Anlage stürzen, sollten unbedingt die grundlegenden Sicherheitsfragen geklärt und am besten gleich beim Bau berücksichtigt werden. Was bedeutet also die Verkehrssicherungspflicht, welche Risiken gehen speziell von Gartenteichen aus und wie kann ihnen von Anfang an begegnet werden?

Der Gartenteich als Gefahrenquelle

Besitzer von Gartenteichen müssen in erster Linie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht einhalten. Hinter diesem Begrifft verbirgt sich die Pflicht, Gefahrenquellen wie Gartenteiche, Baustellen und verschneite Gehwege so abzusichern, dass andere Personen nicht zu Schaden kommen können. Der Begriff selbst ist rechtlich nicht exakt geregelt. Er ergibt sich indirekt aus dem § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches – der Schadensersatzpflicht. Wer also eine Gefahrenquelle wie einen Teich nicht mit einem Mindestmaß an Absicherung versieht, kann zum Schadensersatz verurteilt werden.

Tipp #1: Der richtige Standort

Im Falle eines Gartenteiches ist es bereits sehr hilfreich, den richtigen Standort zu wählen. Es gilt Vorsorge zu treffen, um Gebäudeschäden zu vermeiden. Der Teich sollte niemals zur Gefahrenquelle für den eigenen Keller oder sogar für die Nachbargrundstücke werden. Ein entsprechender Abstand zu Grundstücken, Häusern oder Hütten ist also Pflicht. Als Faustregel gilt, dass Niederschlagswasser, welches den Teich füllt, nicht zum Übertritt des Gewässers ins benachbarte Grundstück führen darf.

Nicht nur gegenüber kleineren Kindern besitzt der Grundstücksinhaber eine sehr spezielle Verkehrssicherungspflicht. Idealerweise wird der Teich deshalb an einer gut einsehbaren Stelle errichtet, so dass jederzeit die Grundsätze der Aufsichtspflicht eingehalten werden können. So werden einerseits Notfälle vermieden und kann andererseits schnell eingegriffen werden, falls sich Personen in Gefahr befinden.

Tipp #2: Die Wahl der Uferbepflanzung

Wenn absehbar ist, dass sich Kinder häufig  in der Nähe des Teiches aufhalten, erleichtert auch eine nicht zu dicht wachsende Bepflanzung des Uferbereichs die Aufsicht. Hier sollte außerdem abgewogen werden, wie hoch die Vegetation aus Gehölzen und Röhrengewächsen werden darf, damit sich kleine Kinder nicht darin verirren und unabsichtlich in den Teich fallen können. Prinzipiell gilt, je unübersichtlicher die örtlichen Gegebenheiten sind, umso schlechter lassen sich Unfälle frühzeitig erkennen und/oder abwenden.

Tipp #3: Sichere Uferbereiche

Die Sicherung des Teiches und des umgebenden Geländes kann beispielsweise mit einem festen Zaun erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch dem Uferbereich. Gerade die erdigen Uferbereiche laden oft zum Spielen oder Aufhalten ein und bergen daher auch ein erhöhtes Gefahrenrisiko. Wurde beim Bau eine Teichfolie verwendet, müssen die rutschigen Randbereiche als Gefahrenquelle ausgeschlossen werden. Generell empfiehlt sich die Platzierung des Teiches in vorwiegend ebenem Gelände, so dass keine steilen Ufer entstehen, die im Notfall auch die Rettung erschweren können.

Tipp #4: Zugang zum Grundstück absichern

Aber auch der gesamte Grundstücksbereich sollte gewissen Sicherheitsstandards genügen. Der Teich muss auch im Falle von unbefugtem Zutritt gesichert sein. Der Verzicht auf einen Grenzzaun mag ein Zeichen für gute Nachbarschaft sein, aber dennoch gilt die Verkehrssicherungspflicht. Wieder muss der Grundstücksbesitzer vor allem dem fehlenden Sinn für Gefahren bei kleinen Kindern begegnen. Daher ist bei der Grundstücksgestaltung darauf zu achten, dass das Grundstück – besonders wenn es eine solche Gefahrenquelle wie einen Gartenteich enthält – nicht einfach von außen betreten kann. Dabei können schon eine einfache Grundstücksumzäunung und ein geschlossenes Gartentor ausreichen.

Tipp #5: Absicherung der Wasserfläche

Eine geringe Wasserhöhe allein reicht noch nicht aus, um ausreichend Schutz vorm Ertrinken zu bieten. Durch die Schockreaktion des Körpers ist bei Kindern nämlich das Ersticken die häufigste Todesursache. Teichbesitzer können spezielle Gitter unter der Wasseroberfläche installieren, welche die Optik nicht oder nur minimal beeinträchtigen, aber die Sicherheit deutlich erhöhen. Brücken oder Stege, die bis zu tiefen Stellen des Teiches reichen, können zum Beispiel durch ein Tor gesichert werden.

Fazit

Es ist in der Regel nicht möglich, eine Gefahrenquelle wie einen Gartenteich gegen alle nur denkbaren Szenarien abzusichern. Teichbesitzer müssen andere Personen jedoch vor den unmittelbaren Gefahren schützen, die von einem Gewässer gleich welcher Größe ausgehen. Dabei ist der Verkehrssicherungspflicht meist schon genüge getan, wenn der Zugang zum Teich erschwert und damit den sogenannten voraussehbaren Gefahren begegnet wird. Da Teiche meist als dekorative Elemente oder gar als kleine Biotope angelegt werden, sind sie in den meisten Fällen ohnehin nicht als begehbarer Spielplatz vorgesehen.