Gartengeräte - Lärmschutz

Gartengeräte-Lärmschutz.

Ab 9.2002 gilt eine neue Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung für Gartengeräte und Baumaschinen. Neue Maschinen und Geräte erhalten einen Aufkleber, der den höchsten Schallleistungspegel enthält. Rasenmäher und -trimmer haben Grenzwerte von 96 - 105 db(A), die nochmals auf niedrigere Werte abgesenkt werden sollen in vier Jahren. An Wochentagen zwischen 20 und 7 Uhr dürfen alle motorgetriebenen Geräte (Beton- und Mörtelmischer, Heckenscheren, Kreissägen, Kettensägen, Rasenmäher, Rasentrimmer, Schredder, Vertikutierer) in Wohn-, Kur- und Klinikgebieten nicht benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen sie überhaupt nicht benutzt werden. Noch schärfere Bestimmungen gibt es für Laubbläser und -sauger sowie Rasentrimmer, Freischneider und Rasenkantenschneider: Sie dürfen nur noch zwischen 9 bis 13 Uhr und 15 - 17 Uhr eingesetzt werden, es sei denn, sie hätten das EU-Umweltzeichen nach Verordnung 1980/2000. Dann gilt Verbot zwischen 20 und 7 Uhr.- Alte Geräte müssen nicht nachgerüstet werden. - Gemeinden dürfen zusätzliche Ruhezeiten anordnen. Bussgelder bis zu 50.000 € werden angedroht. - Für Baugeräte gelten ähnliche Regeln. Städte und Gemeinden, aber auch Kleingartenvereine dürfen innerhalb dieser Grenzen noch weitere Vorschriften erlassen.